Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.03.2010 - 16b D 08.2640 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zugriffsdelikt (unberechtigtes Kassieren eines Entgelts); Zurückstufung um eine Stufe; Milderungsgrund der Geringwertigkeit; in dubio pro reo
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07
Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2010 - 16b D 08.2640
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. September 2008 (Az. 2 B 61.07) den Beschluss des Senats vom 16. März aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.Die Gebührenüberhebung fällt unter die Fallgruppe der Zugriffsdelikte (vgl. BVerwG Beschluss vom 4.9.2008 Az. 2 B 61.07, zitiert nach juris).
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2010 - 16b D 08.2640
Bei einem Zugriffsdelikt ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Richtschnur für die Maßnahmebestimmung, wenn die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich überschritten wird (vgl. BVerwG vom 3.5.2007, Az. 2 C 9/06; BVerwG vom 25.10.2007 Az. 2 C 43/07, jeweils zitiert nach juris). - BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07
Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2010 - 16b D 08.2640
Bei einem Zugriffsdelikt ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Richtschnur für die Maßnahmebestimmung, wenn die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich überschritten wird (vgl. BVerwG vom 3.5.2007, Az. 2 C 9/06; BVerwG vom 25.10.2007 Az. 2 C 43/07, jeweils zitiert nach juris).
- BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01
Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98 …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2010 - 16b D 08.2640
Vielmehr handelt es sich um ein Mittel zur Tatbegehung, denn das Kassieren von Entgelt ist in der Regel mit der Ausstellung einer Quittung über den erhobenen Betrag verbunden (vgl. auch BVerwG vom 11.6.2002, Az. 1 D 31/01, RdNr. 22, zitiert nach juris). - BVerwG, 07.12.1993 - 1 D 32.92
Beamtenrecht - Dienstvergehen - Versuch des Zugriffs - Fremde Gelder
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2010 - 16b D 08.2640
Bei der gebotenen Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles muss ein Zugriffsdelikt bei Anwendbarkeit des besonderen Milderungsgrunds der Geringwertigkeit nicht zwingend zu den zweithöchsten Maßnahme, also der Zurückstufung (Art. 9 BayDG), führen (vgl. BVerwG vom 25.8.1993, Az. 1 D 32/92, zit. nach juris, m.w.N.). - BVerwG, 11.11.2003 - 1 D 5.03
Posthauptsekretär; Nichtverbuchung dienstlicher Gelder; "Sponsoring" einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2010 - 16b D 08.2640
Die Geringwertigkeitsschwelle ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei etwa 50 Euro anzusetzen (vgl. BVerwG vom 11.11.2003, Az. 1 D 5/03, zitiert nach juris), vorliegend beträgt das unberechtigt kassierte Geld 19, 45 Euro. - VGH Bayern, 16.03.2007 - 16b D 06.942
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2010 - 16b D 08.2640
Der Senat hat mit Beschluss gemäß § 130 a VwGO (Az. 16b D 06.942) vom 16. März 2007 die Berufung als unbegründet zurückgewiesen.
- VG Wiesbaden, 23.07.2020 - 25 K 278/19
Zurückstufung wegen betrügerischer Reisekostenabrechnungen
Vielmehr handelt es sich um ein Mittel zur Tatbegehung, denn das Einreichen einer Reisekostenabrechnung ist in der Regel mit der Unterschrift des Kostenstellenverantwortlichen verbunden (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. März 2010 - 16b D 08.2640 -, juris Rn. 65).